20. Konferenz zu Finanzdienstleistungen
Die Konferenz findet in Hamburg statt.
Das Programm folgt im Februar.
#iffkonferenz2025
Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) richtet am 5./6. Juni 2025 zum 20. Mal die Konferenz zu Finanzdienstleistungen in Hamburg aus.
Seit 20 Jahren spielt die iff-Konferenz eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Brücken zu bauen und den finanziellen Verbraucherschutz zu fördern. Die Konferenz bringt Akteur:innen aus Verbraucherschutz, Wissenschaft, Finanzwelt und Politik zusammen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die Ungleichheiten im Finanzmarkt abbauen. Durch den kontinuierlichen Dialog werden Interessengegensätze offen benannt und gleichzeitig Chancen für Zusammenarbeit erkannt. Ziel ist es, allen Menschen einen fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen und das Vertrauen in die Finanzwelt nachhaltig zu stärken.
Die iff-Konferenz schafft seit zwei Jahrzehnten den Raum, um gemeinsam Wege zu mehr Transparenz, Gerechtigkeit und finanzieller Teilhabe zu gestalten. 2025 findet sie unter dem Leitthema „Brückenbauen im finanziellen Verbraucherschutz“ statt. Unsere Leitfragen dabei:
• Welche Formen des Brückenbauens führen zu einem stabilen Finanzsystem?
• Inwiefern können Kooperationen und Selbstverpflichtungen Regulierungen ersetzen oder deren Umsetzung fördern?
• Was ist bei Kooperationen zwischen Verbraucherschutz und Finanzdienstleistern zu beachten?
• Inwiefern wird über den Austausch Transparenz über Handlungslogiken geschaffen?
• Was können wir hier aus der Vergangenheit lernen und was bedeuten diese Erkenntnisse für die Zukunft mit Blick auf finanzielle Bildung und der Digitalisierung des Finanzsystems?
Auf der Konferenz möchten wir uns akteursübergreifend über das übergeordnete Leitthema des Brückenbauens im finanziellen Verbraucherschutz in Bezug auf die Themen finanzielle Bildung, Nachhaltigkeit im Finanzmarkt, Digitalisierung, Ungleichheit und Lobbyismus in verschiedenen Paneldiskussionen austauschen.
Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
Es besteht die Möglichkeit, sich die Teilnahme an der iff Konferenz für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht im Rahmen der Fachanwaltsordnung (10,5 Stunden) anrechnen zu lassen. Die anrechenbaren Seminare sind im Programm mit FA/VuR gekennzeichnet.
Die Fortbildung findet unter der fachlichen Leitung von Stephen Rehmke (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) statt und sind gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.
Über die Arbeit des iff
Das iff engagiert sich seit Jahrzehnten im finanziellen Verbraucherschutz und hat das Brücken bauen dabei immer als ein zentrales Anliegen verfolgt, indem es Perspektiven aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verbrauchern zusammenbringt. Das Tätigkeitsfeld reicht davon von Forschung und Analysen zu politischer Beratung zu praxisnahen Empfehlungen für Finanzdienstleistern hin zu Öffentlichkeitsarbeit, um über aktuelle Entwicklungen und Problematiken im Finanzbereich zu informieren. Das iff organisiert Konferenzen, Workshops und Tagungen, um den Dialog zwischen verschiedenen Interessengruppen zu fördern.