Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) hat seine Wurzeln in den rechtssoziologischen Forschungsprojekten zum Zugang sozial Schwacher zum Recht, die Ende der 70ziger Jahre von Erhard Blankenburg und Udo Reifner am Wissenschaftszentrum Berlin und ab 1981 als Aktionsforschung an der Hochschule für Wirtschaft und Politik sowie der Verbraucherzentrale Hamburg fortgeführt wurde.[1]
Dabei war das Thema Ratenkredite exemplarisch ausgewählt worden, obwohl es in der Beratung kaum 3% ausmachte. Die Nachfrage in einer Schicht, die die Verbraucherzentrale noch nicht für sich entdeckt hatten, führte dazu, dass Wucher, Zwangsvollstreckung und Überschuldung bis auf 50% der Beratungen gesteigert werden konnten. Die Beschwerden wurden dabei aufbereitet und über Presse und Politik an die Banken weitervermittelt. Der einzelne bisher ohnmächtige Verbraucher, konnte vor allem mit dem Recht über Gruppenberatungen und Aufklärungskampagnen selbstbewusst handeln. Auch die Rechtsprechung bewegte sich. Wissenschaftliche Aufsätze übersetzten die entdeckten Probleme und Fehlverhalten in rechtliche Forderungen.
Möglich war dies durch die auch in die Praxis fließenden Forschungsgelder. Die Beantragung neuer Projekte in Hannover, Brüssel und Bonn, die Einbindung von ABM-Finanzierung, ehrenamtliche Arbeit und die Verbindung mit dem öffentlich finanzierten Handeln der Verbraucherverbände gelang aber nur, weil dieser Service organisatorisch verfestigt und nutzbar gemacht werden konnte. Beratung, Pressearbeit, Musterprozesse sowie juristische und soziologische Gutachten wurden nach dem Modell der Arbeitersekretariate Ende des 19ten Jahrhunderts[2] miteinander verbunden.
Hierzu bot sich der gemeinnützige Arbeitskreis Rechtssoziologie e. V. an, der aus kritischen Forschungen zur sozialen Herkunft von Richtern bekannt war (Wolfgang Kaupen, Die Hüter von Recht und Ordnung, 1969) Unter der Leitung von Udo Reifner wurde er allmählich in ein kritisches Forschungsinstitut zu Finanzdienstleistungen umgewandelt und umbenannt, das die Idee der Aktionsforschung verstetigen wollte.
1987 war der Umbau der Mitgliedschaft und die Konzentration auf Beratung und Forschung zu Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz abgeschlossen.
Die Idee der Aktionsforschung zur kollektiven Vertretung sozialer Interessen blieb erhalten und prägte auch den Slogan des iff, wonach „Geld nutzen“ die demokratische Alternative für die Mehrheit der Bevölkerung zum „Geld haben“ des obersten Drittels ist. Damit gerieten diejenigen in den Fokus des Verbraucherschutzes, die sich Geld leihen mussten und dabei oft ausgenutzt wurden.
Der New Yorker Soziologieprofessor David Caplovitz, der auch einige Monate am iff forschte, hatte mit seinen Büchern „The Poor Pay More“ und „Debtors in Default“ die Problematik weltweit vorgezeichnet. Das untere Einkommensdritttel der Verbraucherinnen und Verbraucher sollte tendenziell von einem Finanzproblem einer iff-Aktivität betroffen sein können.
Der Aufgabenkreis erweiterte sich damit auf Kontoüberziehung, Selbstbauhypotheken, Kreditkarten, Studienfinanzierung, Altersvorsorge, Bildungssparen, Kombinantionsprodukte in der Kapitallebensversicherung, Mikrokredite und Social Investment. Dies wurde flankiert durch praktische Projekte zu finanzieller Bildung in Schule und Medien sowie zur Schuldnerberatung. Der Kompetenzverlagerung für das Bankrecht nach Brüssel folgte auch das iff. Zudem entwickelte das iff Beratungssoftware, um für sein kollektives Anliegen unmittelbar Zugriff auf die Daten aus der Kredit- und Schuldnerberatung zu bekommen, die in Reports aufgearbeitet werden konnten.
Mittlerweile berät und forscht das iff seit bald 40 Jahren zu Themen rund um den finanziellen Verbraucherschutz.
[1] Vgl. Blankenburg/Reifner, Rechtsberatung, Darmstadt 1981; Reifner/Volkmer, Neue Formen der Verbraucherrechtsberatung, Frankfurt/Main 1988.
[2] Reifner, Gewerkschaftlicher Rechtsgebrauch 1894-1945, WZB 1979.