Das ZDF Verbrauchermagazin WISO berichtet in der am 08. Juli ausgestrahlten Sendung über sogenannte Mini- oder Mikrokredite. Zielgruppe dieser Kredite sind Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Kreditsumme beträgt, bei einer Laufzeit von 1 bis 2 Monaten, oft zwischen 100 und 300 Euro. Kredite von weniger als 200 Euro und Kredite, die innerhalb von 3 Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten vereinbart werden, gelten nicht als Verbraucherdarlehen. Was unter geringe Kosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und somit befinden sich diese Kredite in einer rechtlichen Grauzone.
Bei Minikredite sind die Kosten die Gefahr
Bei den Minikrediten sind die vereinbarten Zinsen das Problem, sondern die Kosten, die durch Zusatzleistungen entstehen. Die Anbieter solcher Kredite erheben hohe Kosten auf Dienstleistungen wie „Sofortauszahlung“ des Kreditbetrages oder die Vereinbarung einer „Zwei-Ratenzahlung“. So kann sich die ursprüngliche Summe unverhältnismäßig erhöhen. WISO führt ein Beispiel an, bei dem nach einer Aufnahme von 199 Euro nach 60 Tagen fast 280 Euro zurückzuzahlen war. Der Anbieter Vexchash bot gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an, die Kreditsummer zu erhöhen. Kunden laufen so in die die Gefahr, dass sie mehr Schulden machen, als gut für sie ist.
Achtung Wucher!
Andrea Heyer, vom Bündnis gegen Wucher, erläutert: „Von Wucher spricht man, wenn es ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt. In diesem Fall sind es die Zinsen und die enorm hohen Nebenkosten, die letztendlich das Produkt zum Wucher werden lassen.“ Die Verbraucherschützerin befürchtet, dass diese neue Kreditform massiv auf den Markt kommen wird geändert werden muss. Heyer fordert, dass deshalb das Verbraucherdarlehensrecht geändert werden muss und Minikredite unter den Schutz des Gesetzes fallen müssen, so dass dann die Anbieter den effektive Jahreszins ausweisen müssen, inklusive aller anfallen Kosten.
Gesetzesänderung soll Abhilfe schaffen
Die Arbeitsgruppe Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen sieht hier einen klaren Missstand und geht gegen die unlauteren Geschäftsgebaren vor. Gegen den deutschen Anbieter VexCash laufen bereits gerichtliche Verfahren; die Verbraucherzentralen warten die Entscheidungen ab und streben eine Gesetzesänderung an. Da die Anbieter Cashper und Ferratum ihre Firmensitze auf Malta haben, stellen die Marktwächter die entsprechenden Unterlagen mit dem Hinweis, dass gegen deutsches Recht verstoßen wird, der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung. Sie gehen davon aus, dass die BaFin die Daten an die maltesische Aufsichtsbehörde weitergibt und hofft, dass Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet werden.
Zur WISO-Sendung „Wucher mit Minikrediten“