Ein Restschuldbefreiungsverfahren bald auch in der Schweiz?

11. Schlaglicht der Überschuldung von Dr. Christoph Mattes (Fachhochschule Nordwestschweiz)

Europa diskutiert derzeit über die Verkürzung der Laufzeit bis zu einer Erteilung der Restschuldbefreiung. Kaum beachtet wird dabei, dass es noch vereinzelte Länder ohne ein solches Verfahren gibt. Das 11. Schlaglicht zur Überschuldung von Dr. Christoph Mattes in der Reihe des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff) beschäftigt sich mit der möglichen Einführung eines Restschuldbefreiungs-verfahrens in der Schweiz.                                                                                                                                                                                                                                                Das Thema Restschuldbefreiung wird derzeit europaweit debattiert, die Schweiz kennt ein solches Verfahren (bisher) nicht. Aktuelle gesetzliche Regelungen in der Schweiz setzen eine angemessene Gläubigerbefriedigung voraus. Sie sind daher oftmals keine Option für Menschen in Armut. Vor allem das derzeitige Privatkonkursverfahren stellt mit seinen starren Regularien und fehlenden Rechtswirkungen kaum eine Option dar, denn es entfaltet keine Wirkung wie die Erteilung der Restschuldbefreiung. Gläubiger können ihre Forderung zum Beispiel jederzeit wieder beitreiben.

Verschuldung tritt in der Schweiz vor allem bei Haushalten auf, die von Armut betroffen sind. Rund zwei Drittel der Haushalte, die Sozialleistungen beziehen sind arm. Ebenfalls betroffen sind vor allem Alleinerziehende und Haushalte mit mehr als zwei Kindern. Besonders interessant ist dabei, welche zentrale Rolle der Staat selbst als Gläubiger spielt. Schweizer Haushalte sind vor allem bei ihren Steuern (17,7 Prozent) und Krankenversicherungsbeiträge (15,5 Prozent) im Verzug. In der Schweiz wird beides nicht direkt vom Lohn abgezogen.

Die Notwendigkeit eines Restschuldbefreiungsverfahrens wird mittlerweile von allen Interessengruppen gesehen, es steht ein Gesetzesvorhaben an. Derzeit wird ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet. Interessanterweise äußern derzeit vor allem Schuldnerberatungsstellen Bedenken aufgrund der diskutierten Änderungen. Die anstehenden Veränderungen und Debatten versprechen daher äußerst spannend zu werden.

Das vollständige Schlaglicht gibt es hier zu lesen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher. Mehr Informationen unter: www.iff-hamburg.de

Überschuldungsschlaglichter

Die Überschuldungsschlaglichter des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greifen aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bieten ausgewiesenen Fachleuten ein Forum.
Die komplette iff Reihe „Schlaglicht der Überschuldung“ finden Sie hier. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters