Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesrat zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verweist das iff auf verbleibende offene Punkte. Der Gesetzentwurf basiert auf der vom institut für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgenommenen Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.  

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