Der Beitrag von Leutheusser-Schnarrenberger/Goebel, NJW 2017, 3207, befasst sich ungeachtet der noch ausstehenden Veröffentlichung des Schlussberichts mit der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Damit beauftragt war das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen. Die nicht ohne Polemik vorgetragenen Bemerkungen wurden im Leserforum der NJW 09/2018 von uns kommentiert.
Hinweis: Leider ist kein Link auf die Veröffentlichung möglich.
0 Kommentare