Rahmenvereinbarung für mehr Finanzielle Allgemeinbildung in Schulen

TOP 19 Verbraucherbildung und Vermittlung von Finanz- und Konsumkompetenz in den Schulen weiter stärken Beschluss

1. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen als aktive, gut informierte und kompetente Konsumenten auf immer komplexeren Märkten auftreten. Sie sollen eigenverantwortlich handeln und mit ihren Entscheidungen Signale setzen, damit das Angebot an Waren und Dienstleistungen im Verbraucherinteresse gesteuert wird. Es ist Aufgabe der Verbraucherpolitik, den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf immer komplexeren Märkten unabhängige Informationen und Beratung anzubieten, damit sie eine Chance haben, als verantwortungsbewusste Konsumenten aufzutreten. Die Finanzmarktkrise hat zuletzt aber erneut gezeigt, dass Information und Beratung nicht ausreichend sind. Erforderlich ist deshalb darüber hinaus eine umfassende Verbraucherbildung, insbesondere mit dem Ziel, die Finanzkompetenz der Konsumenten zu stärken.

2. Konsum und Konsumieren sind wichtige Handlungsfelder, die das Selbstverständnis von Kindern und Jugendlichen wesentlich mitbestimmen. Der eigenverantwortliche Umgang mit Geld ist dabei eine zentrale Voraussetzung für eine gelingende Lebensführung. Verschiedene Studien aus der Jugendforschung, Berichte von Bankunternehmen und Inkassoverbänden kommen jedoch – trotz im
Einzelnen divergierender Ergebnisse – übereinstimmend zu dem Schluss, das viele Jugendliche nicht unerhebliche Defizite im Umgang mit Finanzfragen und hinsichtlich ihrer Konsumkompetenz aufweisen (so u.a. Schuldenreport 2009, vzbv, S. 11; Repräsentativbefragung der GfK zu „Geld in Familie und Partnerschaft”; BdB Jugendstudie 2006 – Wirtschaftsverständnis und Finanzkultur).

Kinder und Jugendliche sind auf vielen Märkten eine wichtige Zielgruppe mit großer Kaufkraft und besonderem Schutzbedarf, denn als Konsumenten sind sie noch unerfahren und oft gutgläubig. Verbraucherbildung muss deshalb frühzeitig Kompetenzen vermitteln, damit junge Konsumenten frühzeitig in die Lage versetzt werden, klug und verantwortungsbewusst zu handeln. Dazu gehören im Rahmen der Förderung der Alltagskompetenz die Ernährungs-, Gesundheits- und Finanzkompetenz, aber auch das Wissen über nachhaltigen Konsum, die sichere Internetnutzung sowie die Medienkompetenz. Deshalb haben sich die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder im Rahmen der 4. und 5. Verbraucherschutzministerkonferenz mit dem Thema Verbraucherbildung und Stärkung der Finanzkompetenz befasst.

3. Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder stellen fest, dass in den letzten Jahren in den Ländern erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, die Verbraucherbildung auszubauen und die Finanzkompetenz junger Menschen zu stärken:

• Die Veranstaltung "Mehr Finanzkompetenz in die Schulen" am 06.10.2009 auf Einladung Bayerns diente der Aufnahme und Verbesserung des länderübergreifenden Informationsaustausches zwischen den Akteuren.

• Das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium erstellte für die Schulen die umfangreiche Materialsammlung "Konsumieren mit Köpfchen – Materialien zur Verbraucherbildung von Jugendlichen". Derzeit wird ein Modellprojekt zur Lehrerfortbildung durchgeführt, das landesweit etabliert werden soll.

• Nordrhein-Westfalen stellte unter dem Thema "MoKi – Money & kids. Was Grundschulkinder zum Umgang mit Geld und Konsum lernen können" die im Netzwerk Finanzkompetenz NRW entwickelte Materialsammlung für die Grundschule vor. Der MoKi-Ordner kann bundesweit von allen Grundschulen erworben werden. Für das Material „Fit fürs eigene Geld” (Materialsammlung für Berufsschulen) wurden Lehrerfortbildungen durchgeführt.

• In Bayern veröffentlichten das Kultus- und das Verbraucherschutzministerium am 15.02.2010 gemeinsam Richtlinien zur Verbraucherbildung "Ökonomische Verbraucherbildung – Richtlinien für die Umsetzung an bayerischen Schulen". Zur Umsetzung der Richtlinien werden Unterrichtshilfen und beispielhafte Projekte online gebündelt (www.verbraucherbildung.bayern.de), ein schulartübergreifendes Online-Fortbildungsangebot für Lehrkräfte erarbeitet und zum Schuljahr 2010/2011 ein zweijähriger Schulversuch gestartet.

• In Rheinland-Pfalz werden derzeit Richtlinien zur Ernährungs- und Verbraucherbildung erarbeitet.

• Hessen überarbeitet derzeit das Angebot an Bildungsmaterialien, das über die Verbraucherzentrale Hessen zur Verfügung gestellt wird.
• In Schleswig-Holstein gibt es seit 2009 ein Schulfach Verbraucherbildung.

• Berlin hat im Rahmen der Verbraucherbildung Modellprojekte zur Schuldenprävention für Jugendliche gefördert, die im Unterricht einsetzbare Module erarbeitet haben.

• In einer Reihe weiterer Länder gibt es Präventionsprojekte und Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkompetenz junger Menschen sowie zu weiteren Themen der Verbraucherbildung, die von den Verbraucherschutzministerien unterstützt werden.

4. Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder begrüßen ausdrücklich die Vielzahl der Aktivitäten in den Ländern. Im Interesse der Nachhaltigkeit und der Verstetigung setzen sich die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder dafür ein, die unterschiedlichen Ansätze und Aktivitäten zur Verbraucherbildung und zur Stärkung der Finanzkompetenz in den Ländern weiter auszubauen und – unter Wahrung der länder- und schulformspezifischen Besonderheiten – stärker aufeinander abzustimmen. Dies kann zum Beispiel durch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch oder durch Kommunikation und Evaluation von Best-practice-Projekten erfolgen.

5. Im Interesse der Nachhaltigkeit der Angebote setzen sich die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder darüber hinaus dafür ein, Aspekte der Verbraucherbildung, insbesondere der Stärkung der Finanzkompetenz, stärker in der Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu berücksichtigen. Nur gut ausgebildete und laufend fortgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind in der Lage, aktuelle Inhalte kompetent und sicher zu vermitteln.

6. Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder regen gegenüber der Kultusministerkonferenz an, eine Rahmenvereinbahrung zwischen den Ländern zur Verbraucherbildung, insbesondere zur Stärkung der Finanzkompetenz, zu erarbeiten und abzuschließen. Gegenstand einer Rahmenvereinbarung könnten aus Sicht der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder sein:

• Das Ziel der Länder, die Verbraucherbildung, insbesondere die Wirtschafts- und Finanzkompetenz, die Medienkompetenz sowie Fragen des nachhaltigen Konsums im Rahmen des schulischen Unterrichts noch stärker als bisher zu berücksichtigen,

• die Verabredung, die Fortbildung der Lehrerrinnen und Lehrer zu den genannten Themen der Verbraucherbildung weiter auszubauen und neue Angebote zu entwickeln, das Bemühen, in der Lehrerausbildung verstärkt die Themen der Verbraucherbildung, der Wirtschafts- und Finanzkompetenz, der Medienkompetenz sowie Fragen des nachhaltigen Konsums zu berücksichtigen,

• die Absprache, den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu fördern.

7. Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bieten der KMK an, die in den Verbraucherschutzministerien der Länder vorhandenen Kompetenzen bei der Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung einzubringen. Insbesondere bieten die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder aber an, das vorhandene Wissen bei der Umsetzung einer Rahmenvereinbarung auf Länderebene einzubringen und die Verbraucherorganisationen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten einzubinden.