Am 23. November 2016 hat die Europäische Kommission einen Änderungsvorschlag der CRD IV veröffentlicht, der eine Änderung der Regulierung der Boni von Mitarbeitern von Kreditinstituten und Investmentgesellschaften vorsieht.

Die Änderung der Auszahlung von variablen Gehaltsbestandteilen (Anwendung von „deferral” und Auszahlung in Instrumenten) orientiert sich dabei an den Ergebnissen einer iff-Studie aus dem Jahr 2015, in der die Vergütungsregeln im Rahmen von CRD IV und CRR untersucht wurden.

Das iff hatte zum einen darauf hingewiesen, dass sich die geltenden Regulierungsvorschriften hinsichtlich der Schwellenwerte von Land zu Land zu stark unterscheiden. Eine Gleichbehandlung der Unternehmen in den einzelnen EU-Staaten ist so nicht zu gewährleisten.

Zum anderen werden insbesondere kleine benachteiligt. Selbst wenn sie kaum Mitarbeiter mit hohen Anteilen variabler Vergütung beschäftigen, müssen sie dennoch einen kostenintensiven, internen regulatorischen Ablauf gewährleisten. Dies belastet sie überproportional.

Vor einigen Woche sind diese beiden Beiträge veröffentlich worden:

  • 23.11.2016: Änderungsvorschläge von CRD IV/CRR der Europäischen Kommission (hier)
  • 21.11.2016: Einschätzung der EBA zur Anwendung des Proportionalitätsprinzips bei Vergütungs-regeln (hier) (auf die Einschätzung vom 21.12.2015 (hier)

Link zur iff-Meldung von Juli 2016 „Eigenkapitalrichtlinie macht Banken sicherer – kleine Banken haben aber relativ hohe Kosten: Veröffentlichung der iff-Studie und Europäischen Kommission Evaluation”