Unterschriftenaktion

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Für den Erhalt eines Schwerpunktes für Arbeitnehmerrechte am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg (ehemals HWP)

Die Unterzeichner unterstützen die Bemühungen des Fachgebietes Rechtswissenschaft um umgehende Wiederbesetzung der drei arbeitsrechtlichen Professuren im Bereich Sozialökonomie.

Begründung

Eine in Deutschland einmalige arbeitnehmer- und verbraucherorientierte Rechtsausbildung des zweiten Bildungsweges an der ehemaligen Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik mit großen internationalen Verbindungen war bisher die Grundlage für eine Reihe von Bachelor- und Masterstudiengängen mit interdisziplinärer Ausrichtung unter Beteiligung von BWL, VWL, Soziologie und Rechtswissenschaft. Soziale Führungsfunktionen in Unternehmen, Verbänden und Staat haben von einer sozial orientierten Ausbildung profitiert. Bei der gegen den Willen der ehemaligen HWP erfolgten Fusion mit der Universität Hamburg wurden rein organisatorische Gründe angegeben und der Erfolg dieser Ausbildung bei Studierenden und im Berufsfeld sowie die geringen Abbrecherquoten und das modern strukturierte praxisorientierte Studium als vorbildlich gelobt und sein Erhalt zugesagt. Auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung des CDU/Grünen Senates wird dies wiederholt.

Von ehemals fünf Arbeitsrechtsprofessuren (u.a. Zachert, Bieback, Mückenberger) sollten im Stellenplan zusammen mit drei am Verbraucherschutz orientierten Finanzrechtsstellen insgesamt nur noch drei Arbeitsrechtsstellen fortgeführt werden, die zudem neben den sozialökonomischen Studiengängen auch die Servicefunktionen für den Rest der neuen Fakultät übernehmen und für Jurastudierende geöffnet sein sollten. Der Fachausschuss hat nicht einmal eine offizielle Antwort auf seinen Vorschlag für die anstehenden Ausschreibungen erhalten.

Eine Nachbesetzung der Stellen Zachert und Bieback wurde vereitelt. Jetzt sollen unter dem Titel ”Center for Law and Economics, Business, and Social Science (CLEBS)) alle Rechtsstellen von der Sozialökonomie auf eine studiengangsübergreifende, inzwischen sogar fakultätsübergreifende Ebene verlagert und Beschreibungen durchgesetzt werden, wie sie einem eher arbeitgeberorientierten Konzept am betriebswirtschaftlichen Fachbereich (”ökonomische Analyse des Arbeitsrechts”) zugeordnet werden könnten, aber aus Sicht der Sozialökonomie nicht sinnvoll sind. Ohne Beteiligung der Rechtsprofessoren des Fachbereichs Sozialökonomie (ex-HWP) hat das kommissarische Dekanat ein erst seit Montag bekanntes Papier mit der juristischen Fakultät erarbeitet, die nach Abschaffung ihrer eigenen Arbeitsrechtsstellen nunmehr beteiligt wird. Wesentlicher Hebel zur Umsetzung werden dafür Berufungsausschüsse, in der die Gegner der Sozialökonomie die Mehrheit haben, sowie Stellenausschreibungen, die die Tradition der HWP vereiteln.

Damit ist das Rückgrat einer sozial ausgerichteten sozialökonomischen Ausbildung in Hamburg gebrochen. Eine Studienmöglichkeit für Hunderte von Studierenden des zweiten Bildungsweges (die Sozialökonomie hat gerade wieder zum WiSe über 300 Studierende zugelassen), die vorbildliche Integration eines großen Ausländeranteils und die Ausbildung von Frauen für die Wirtschaft sowie die Konzentration von Forschung im Bereich von Arbeitsnehmerrechten und Verbraucherschutz wird damit nach den nächsten beiden Jahren, wenn auch die letzten sozialökonomischen Arbeitsrechtsstellen vakant werden, abgeschafft sein. Die bisherigen Zusicherungen des Gesetzgebers zum Erhalt des Sozialökonomischen Studiengangs an der Universität Hamburg sind damit Makulatur!

Gefährdet ist auch das bisher große Engagement der Hans-Böckler-Stiftung bei Stipendien und Forschungen in diesen Fachgebiet, das Interesse der Wirtschaft sowie der Verbraucherverbände an diesem Studiengang ebenso wie das Potenzial der einzigen an der Universität Hamburg funktionierenden großen und traditionsreichen Alumni-Gesellschaft GdFF.

Deshalb ruft der Fachausschuss Rechtswissenschaft im Rahmen des Sozialökonomischen Studiengangs alle ehemaligen sowie noch tätigen  WissenschaftlerInnen und Studierende an der Universität Hamburg, die Freunde und Förderer dieses Studiengangs in Gewerkschaften, Verbraucherverbänden, Parteien und Unternehmen sowie die internationalen Partner dieses Arbeitsrechtsschwerpunktes auf, sich einzumischen und den sozialen Kernbereich des Arbeits- und Verbraucherrechts in einem zukunftsträchtigenden sozialökonomischen Studiengang zu retten. Dies wird nicht ohne den Erhalt wenigstens von drei in ihrem Sinne arbeitsrechtlich ausgerichteten Professuren gehen. (einstimmig beschlossen im Fachausschuss am 4.11.2009)

Erstunterzeichner:

Universität Hamburg (FB Sozialökonomie): Prof. Dr. jur. em. Karl-Jürgen Bieback, Prof. Dr. jur. Udo Reifner, Prof. Dr. jur. Wolfgang Voegeli, Prof. Dr. jur. Sibylle Raasch, Prof. Dr. jur. Kai-Oliver Knops, Prof. Dr. jur. Udo Mayer, Silke Wittich-Neven, Trudel Karcher, Nicole Terhechte-Gerick, Prof. Dr. Harry Friebel, Prof. Dr. Reiner Schilling, …

Weitere Arbeitsrechtsprofessoren: Prof. Dr. em. Wolfgang Däubler (Bremen), Prof. Dr. Eva Kocher (Frankfurt/Oder), Prof. Dr. Armin Höland (Halle)

Prof. Dr. Luca Nogler (Trento), Prof. Dr. Martine leFriant (Avignon), Prof. Dr. Antoine Jeammaud (Lyon), Prof. Katzsutoshi Kezuka, Tokio, Prof. Dr. Letis Martinez Girón, (La Coruna), Prof. Dr. Alberto Vazela (La Coruna)

Arbeitsrichter: Ingrid Teichmüller (Vizepräsidentin des LAG Hamburg a.D., Rainer Hamann (Richter am LAG Hamburg a.D.)

Gewerkschaften: Udo Achten (IG Metall Düsseldorf), Frank Teichmüller (IG Metall), Daniel Friedrich (IG Metall Lübeck), Peter Hlawaty (IG Metall Küste), Alexander Kessler (Rechtsanwalt Bad Kreuznach), Klaus Mehrens (IG Metall Hamburg)

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