Stellungnahme von Dr. Dirk Ulbricht zur Anhörung des Finanzausschusses zur Einführung eines Finanz-TÜVs

Auf Veranlassung der Fraktion die Linken findet am Mittwoch, den 17. Mai 2017, eine öffentliche Anhörung zur Einrichtung eines Finanz-TÜVs des Finanzausschusses des Bundes­tags statt. Wer eine noch nicht zugelassene Kapitalanlage bzw. ein Finanz­instrument in Umlauf bringen will, soll sich einer obligatorischen Zulassungsprüfung („Finanz-TÜV”) unterwerfen. Das gemeinnützige institut für finanzdienstleistungen (iff) lehnt die Einführung ab. „Auch ein vermeintlich harmloses Produkt kann gefährlich werden, wenn es missbräuchlich verwendet wird”, sagt Dirk Ulbricht, Direktor des iff in Hamburg. Der gesellschaftliche Schaden ist zudem schwer messbar. „Die Rest­schuld­versicherung beispielsweise, die richtig angewandt nützlich ist, hat tausende finanziell verletzliche Verbraucher in Existenzängste und die Überschuldung getrieben.” Dieser unbestreitbare ökonomische Schaden muss berücksichtigt werden, ist aber nicht ohne weiteres quantifizierbar.

Produkte, die vielen Verbrauchern schaden, können aktuell nicht frühzeitig erkannt werden, es fehlt an einer aktuellen, umfassenden und zuverlässigen Statistik für Finanzdienstleistungsprodukte für Verbraucher sowie systematischer Testkäufe. „Wir wissen ja nicht einmal bei altbekannten Schädlingen wie der Restschuldversicherung, wie weit verbreitet sie wirklich ist, geschweige denn, wie oft sie falsch beraten wird”, sagt Ulbricht. Gestützt auf saubere Daten müsse sich die Aufsicht im Verbraucherschutz dann auf relevante Produkte konzentrieren, statt sich mit Randthemen wie den Differenzkontrakten zu beschäftigen.

Das iff schlägt statt des Finanz-TÜVs vor,

  • die Datenlage für Finanzprodukte für Verbraucher zu verbessern. Geeignete Einrichtungen wie das Statistische Bundesamt und die Bundesbank müssen umfassend und regelmäßig über Verbraucherfinanzdienstleistungen berichten.
  • Regelmäßige, bewusste Falschberatungen müssen durch systematische Testkäufe aufgedeckt werden. Die schlechten Produkte und solche die missbräuchlich verwendet werden, sollen so schneller identifiziert werden können.
  • Die Aufsichtsbehörden sollten sich datengestützt auf die wesentlichen Produkte konzentrieren.