In Anbetracht des derzeitigen Niedrigzinsniveaus lassen Verbraucher verstärkt die Widerrufs­belehrung von Rechtsanwälten und Verbraucher­zentralen prüfen, um die Möglichkeit einer kosten­sparenden Umfinanzierung auszuloten. War die Belehrung nämlich fehlerhaft, besteht die Widerrufs­möglichkeit unabhängig von der verstrichenen 14-tägigen Frist fort.

Bedeutung erlangt dies insbesondere für Immobiliar­finanzierungen, die grundsätzlich erst nach einer zehnjährigen Laufzeit ohne Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeits­ent­schädigung auflösbar sind.

„Mehr als zwei Drittel der Widerrufs­belehrungen in Immobilien­darlehens­verträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das ergab unsere Überprüfung der Widerrufs­belehrungen in 300 Kreditverträgen.”, so äußert sich die Verbraucherzentrale Hamburg. Betroffen sind zahlreiche Kreditanbieter, sei es die Deutsche Bank, Postbank, Commerzbank, diverse Sparkassen und die ING-DiBa.

Letztere räumte diesbezüglich bereits ihren Willen ein, ggf. eine Regulierung vor­zunehmen: „Im Einzelfall prüfen wir den Anspruch des Kunden und entscheiden, ob nach unserer rechtlichen Einschätzung ein Anspruch auf den rückwirkenden Widerruf besteht oder nicht”, so Thomas Bieler, Pressesprecher der ING-DiBa. Auch in streitigen Rechtsfällen: „… konnten wir uns … mit unseren Kunden einigen, zum Beispiel über einen Vergleich” (siehe hierzu den Artikel vom Handelsblatt vom 17. Januar 2014: Gratis kündigen mit dem „Widerrufs-Joker”).

Eigene Fehler einzugestehen, ist bekanntlich eine Stärke.

Wollen Anbieter einen besonders proaktiven Umgang im „damage-claim-Management” zeigen, welcher über die Bindungskraft gerichtlicher Urteile zwischen den Streitparteien hinausgeht, können sie bei gleichgelagerten Fällen zu gerichtlich festgestellten Ansprüchen entweder ohne oder zumindest auf erste Anfrage eine Erstattung an die betroffenen Kunden vornehmen. Als Kürkriterium sieht dies deshalb der Kriterienkatalog zur Studie „Fairness und Verantwortung im Verbraucherkreditgeschäft” vor.

Fehler zuzugeben, bevor man sie einem vorwirft, wirkt bekanntlich „entwaffnend”.

Fairness sollte sich lohnen.