Wir haben seit langem darauf hingewiesen, dass die Kreditverkäufe an Hedgefonds eine verantwortliche Kreditvergabe unmöglich macht, weil die Aufkäufer keine Beziehung mehr zum Kreditnehmer haben, nichts mehr aus den Fehlern lernen und zudem ein extremer Anreiz gegeben ist, bis hin zu kriminellen Machenschaften formale Rechtspositionen, wie sie das Deutsche Hypothekenrecht in Europa mit Hinweis auf die Seriosität der Banken immer noch gewährt (losgelöste Grundschuld statt akzessorische Hypothek), missbrauchen. Der deutsche Gesetzgeber hat darauf bekanntlich wie üblich mit einem Verbraucherinformationsrecht geantwortet und damit die Rechte von Verbrauchern, sich an die von ihnen ausgesuchte Banken zu wenden, grundsätzlich mit Füßen getreten. Ein praktisches Beispiel mit Lone Star als Täter hat das Landgericht Frankfurt/Main im Januar 2014(2 – 25O 414/11 Rast ./. Corealcredit (Berufung wurde eingelegt)) mit den Worten entschieden:

„In der Zusammenschau aller Umstände hat die Beklagte (Bank Corealcredit alias Lonestar U.R.) dem Kläger (Herrn Rast U.R.) sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt. Die Beklagte hat ihre formelle Rechtsposition … ausgenutzt. Sie konnte eine Zwangsvollstreckung beginnen, die dazu führte, dass der Kläger seine Rechte verlor,. Ohne sich dagegen mit Rechtsmitteln wehren zu können.”

Dies ist in Deutschland möglich, weil hier statt der vom Kredit abhängigen Hypothek die Banken sich mit der sog. Grundschuld mehr Rechte sichern dürfen, als es für die Sicherung eines Kredites notwendig ist. Aus dieser darlehensunabhängigen Grundschuld kann man auch vollstrecken kann, wenn der Kredit überhaupt nicht notleidend geworden. Eine deutsche Bank tut dies in der Regel nicht. Die Kreditgeberin, AHB, die zudem noch zur Gewerkschaftsholding gehörte und diese Rechte erwarb, war aber vom Hedgefonds Lonestar aufgekauft worden, der sie in Corealbank umbenannte.