Am 14. Januar 2013 fand eine ausführliche Expertenanhörung zur geplanten Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Die große Mehrzahl der Sachverständigen begrüßte das Vorhaben, die im europäischen Rahmen über­durch­schnittlich lange Zeit des Restschuld­befreiungs­verfahrens abzukürzen, kritisierte aber das Instrument der 25 %-Quote (dazu bereits Lechner, VuR 2012, 213). Vorgeschlagen wurden generelle Verkürzungen bzw. der Einsatz von realis­tischen Anreizen, die für Schuldner real erreichbar sind.

Kritisiert wurde von der Mehrzahl der Sachverständigen mit gewissen Differenzierungen auch die geplante Stärkung der Gläubigerrechte, vor allem die Stärkung der Rechts­stellung des Fiskus zur privilegierten Durchsetzung steuerrechtlicher Forderungen. Ausführlich diskutierten alle Beiträge die geplanten verfahrens­rechtlichen Änderungen. Generell wurde die Öffnung des Insolvenz­planverfahrens für Verbraucher begrüßt, doch wurde es allgemein abgelehnt, die bisherigen Instrumente des Schulden­bereinigungs­plans und des Zustimmungs­ersetzungs­verfahrens nach § 309 InsO abzuschaffen. Umgekehrt wurde in einigen Beiträgen eine Stärkung solcher Elemente verlangt, mit denen eine außergerichtliche Einigung bzw. eine Planrealisierung während des Verfahrens gestärkt werden soll. Die Stellungnahmen der Experten können auf der Seite des Ausschusses zur Anhörung nachgelesen werden.

Aus den Reaktionen der Abgeordneten konnte geschlossen werden, dass diese ebenfalls Diskussionsbedarf sehen. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass sich auch in diesem Verfahren das „Strucksche Gesetz” durchsetzt, wonach Entwürfe der Regierung aus dem Parlament mit einem anderen Inhalt herauskommen als ihn die Regierung am Anfang formuliert hatte.

mitgeteilt von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg