Unsere Forschungsdirektorin Prof. Dr. Anne Riechert war am 20.03.2024 für das iff als Sachverständige in der Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG –  dazu 20/10280)  geladen und hat insbesondere zu datenschutzschutzrechtlichen Aspekten Stellung genommen.

Sie hat unter anderem zu Artikel 22 „Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ gesprochen und dabei insbesondere zur Einrichtung eines Verbraucherbeirats. Sie empfiehlt unter anderem:

  • Veröffentlichungen der Empfehlungen des Verbraucherbeirats,
  • Benennung von Vertreter:inen der Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen als Mitglieder,
  • Möglichkeit seitens des Verbraucherbeirats Stellungnahmen der BaFin einzufordern (inkl. Begründungspflicht im Falle einer ablehnenden Haltung),
  • Benennung als („Verbraucherschutzbeirat“), da gemäß der Begründung eine „qualifizierte Erörterungen der drängendsten verbraucherschutzrechtlichen Herausforderungen“ angestrebt ist,

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme von Prof. Dr. Anne Riechert.

Den Bericht des Ausschusses finden Sie hier.