Leitzins

Mit Wirkung vom 2. November hat die Europäische Zentralbank (EZB) sowohl den Leitzins als auch die Einlagefazilität erhöht. Bei dem Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz gemeint. Er ist von Finanzinstituten zu entrichten, wenn sie sich von der EZB länger als über Nacht Zentralbankgeld (Banknoten und Münzen oder aber ein Guthaben auf dem EZB-Konto) leihen. Die Einlagefazilität ist der Zinssatz, den Banken bekommen oder zahlen müssen, wenn sie kurzfristig nicht benötigtes Geld bei der EZB parken.

In einem Artikel für die FAZ schätzt Dr. Duygu Damar die Lage für Verbraucherinnen und Verbraucher wie folgt ein: Durch die Anpassungen des Leitzinssatzes haben die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer die Zinserhöhungen in den vergangenen Monaten kräftig zu spüren bekommen. Da aber mittlerweile die Einlagefazilität auch erhöht wurde, werden die Banken nun keine „Strafzinsen“ mehr zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Wie schnell und in welchem Umfang die Anpassung bei Spareinlagen der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgenommen wird, hängt jedoch unter anderem von der Geschäftspolitik der jeweiligen Banken ab – sprich, ob sie derzeit Neukunden gewinnen möchten oder nicht.

Foto: Fokussiert – stock.adobe.com