Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe

Der erschwerte Zugang zu Krediten bzw. die inadäquate Gestaltung von Kreditkonditionen für Senior:innen gegenüber anderen Altersgruppen ist ein bekanntes Problem. Eine Unterscheidung bzw. Benachteiligung aufgrund des Alters bedeutet für Senior:innen, dass die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Möglichkeit der Risikobewältigung mittels Kreditaufnahme zumindest eingeschränkt ist. Dies hat einen unmittelbaren Anstieg der Verwundbarkeit von Senior:innen zur Folge. Zweck des Forschungsprojekts ist es, konkrete Lösungsansätze für eine nachhaltige Klärung dieser Problematik zu unterbreiten, indem zunächst untersucht wird, ob und inwiefern die Berücksichtigung des Alters bei der Kreditvergabe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Kreditwürdigkeitsprüfung rechtmäßig ist.

Zuwendungsgeberin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Laufzeit: Anfang August 2022 – Ende August 2023

Ansprechperson iff: Dr. Duygu Damar

 

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