Sicherungsautomaten

Um Stromsperren bereits im Vorfeld abzuwenden, gibt es seit 2020 im Saarland eine Vereinbarung zur Vermeidung von Stromsperren. Im Rahmen dessen wurde eine „Steuerungsstelle“ bei der Verbraucherzentrale Saarland angesiedelt, welche als Anlaufstelle für Personen außerhalb des Leistungsbezugs nach dem SGB II bzw. dem SGB XII sowie ungelöster Fälle zwischen Jobcenter/Sozialamt und Energieversorger fungiert. Es wurde aus den Mitteln des Landes ein „Notfallfonds Stromsperren“ eingerichtet, aus dem im Falle einer nicht mehr abzuwendenden Stromsperre bis zu 50 Prozent des Schuldbetrags über den Notfallfonds getilgt werden kann. Mit dem Konzept „Energiesicherungsstelle“ wurde zudem ein unabhängiges Gremium geschaffen, das Verfahrungswegen und Rahmenbedingungen erarbeitet, wie Stromsperren verhindert werden können und über die Vergabe von Mitteln aus dem „Notfallfonds Stromsperren“ konsensual entscheidet. Nach einer einjährigen Modellphase werden die oben genannten Maßnahmen nun vom iff durch Dr. Sally Peters und Dr. Hanne Roggemann evaluiert. Das Projekt läuft vom 1. März 2022 –31. Mai 2022. Auftraggeberin ist die Verbraucherzentrale Saarland.

Ansprechperson beim iff ist Dr. Sally Peters.

 

 

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