P-Konto Anpassung

Ab Dezember wird es neue Regeln für das Pfändungsschutzkonto geben. In einem Artikel der dpa spricht Sally Peters über die Anpassungen. So wird z.B. die Pfändungsfreigrenze erhöht auf 1260 €. Das heisst jede Person, die ihr Konto umwandelt, verfügt automatisch darüber. Auch die Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto werden erweitert. Wenn geschütztes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag nicht komplett verbraucht werden kann, wird das Guthaben nun auf den nächsten Monat übertragen, bislang war das nur für einen Monat erlaubt.

Der vollständige Artikel ist u.a. auf folgenden Websites erschienen:

Foto: nmann77 – stock.adobe.com