immobilienrente

Im Auftrag des BMJV hat das iff die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht.

Hierbei wurden Struktur und Praxis der Kreditwürdigkeitsprüfung in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Kreditinstitute sowie deren Bewertung untersucht, um festzustellen, ob die Kreditwürdigkeitsprüfung in der Praxis das Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor überfordernden Finanzierungen zu schützen. Auch sollte untersucht werden, ob Zugangshindernisse einzelner Verbraucher*innengruppen oder Unsicherheiten der Betroffenen in der Rechtsanwendung bestehen.

Die Studie basiert auf einer rechtlichen Analyse und ökonomischen Datenauswertungen, die zugleich mit Befragungen u.a. von Kreditnehmern, Kreditinstituten, Verbraucher- und Bankenverbänden sowie Schuldnerberatungsstellen angereichert wurden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung basierende Kreditvergabepraxis ihr Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer finanziellen Überforderung und damit vor einer Überschuldung zu schützen. Dennoch steht die Studie unter dem Vorbehalt eines kurzen Evaluationszeitraums, weshalb hierzu beispielsweise noch wenig Fälle der Schuldnerberatungen existieren.

Ferner verzeichnet die Studie, dass mit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in das nationale Recht zunächst eine erschwerte Darlehensaufnahme für Seniorinnen und Senioren verbunden war, welche aber durch die Konkretisierungen infolge der ImmoKWPLV eine Erleichterung fand.

Zwar existieren derzeit noch Unsicherheiten der Beteiligten in der Rechtsanwendung, u.a. betreffend die Auswirkungen eines negativen Zinssatzes, Umschuldungskredite, die Kreditwürdigkeitsprüfung bei einer Mehrheit von Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern sowie betreffend der Rechtsfolgen einer fehlerhaften Kreditwürdigkeitsprüfung. Allerdings besteht insoweit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da die Interpretation der Rechtsvorschriften und deren Anwendung durch die Rechtsprechung eine hinreichende Klarheit schaffen.

Das Projekt erfolgte in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Peter Rott, Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, Jun. Prof. Claire Feldhusen, Prof. Dr. Ulrich Fritsche und Prof. Dr. Ingrid Größl.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Helena Klinger zur Verfügung.