Gestern verabschiedete der Bundestag das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze “ in der Ausschussfassung (BT-Drs. 19/17586, BT-Drs. 9/19037). Einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzesinitiative bildet die Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein den Unterschiedsbetrag, wenn von Pensionskassen gekürzte Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber ausgeglichen werden können. Das ist zum Beispiel bei einer Insolvenz der Fall. Den vollständigen Schutz entfaltet die Regelung aber erst ab 2022. Man hätte in Anbetracht der pandemiebedingten Wirtschaftslage durchaus früher ansetzen können.