Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (BT-Drs. 19/21981) verweist das iff auf verbleibende offene Punkte und einen dringenden Nachbesserungsbedarf. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Restrukturierungsrichtlinie (RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20.06.2019) in nationales Recht.
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