Blitzkredite sind auch bekannt unter den Begriffen Sofort-, Kurzzeit-, Minikredit oder Instant Lending. Es handelt sich hierbei um Kredite mit kleineren Beiträgen und kurzer Laufzeit. Kredite unter 200 Euro sowie Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten vereinbart sind, gelten nicht als Verbraucherdarlehen. Im Gesetz steht allerdings nicht, wie hoch diese „geringen Kosten“ sein dürfen. Es besteht eine rechtliche Grauzone.

Kosten und Zinsen sollten daher vor einer Kreditaufnahme genau geprüft werden. Dr. Sally Peters, Direktorin des instituts für finanzdienstleistungen e.V., weist auf die Risiken des Kredites hin: „Derartige Kredite stehen zunehmend zur Debatte, ob sie Überschuldungstreiber sind. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein Kredit von Interessenten besonders schnell gewünscht wird – weil eben ein aufgetretenes Zahlungsdefizit schnell zu begleichen ist.“

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