konferenz2021

Zum 20. Mal lädt das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) am 5. und 6. Juni 2025 zur Konferenz zu Finanzdienstleistungen nach Hamburg ein. Seit zwei Jahrzehnten bietet die iff-Konferenz eine unabhängige Plattform, um drängende Fragen des finanziellen Verbraucherschutzes zu diskutieren und tragfähige Lösungen im Spannungsfeld zwischen Verbraucherinteressen, Regulierung und Finanzwirtschaft zu entwickeln.

Die Konferenz bringt Fachleute aus Verbraucherschutz, Wissenschaft, Finanzwelt und Politik zusammen – mit dem Ziel, Ungleichheiten im Finanzmarkt abzubauen und faire Zugänge zu Finanzdienstleistungen zu schaffen. Sie bietet Raum für offenen Dialog, benennt Interessenkonflikte und zeigt gleichzeitig Kooperationspotenziale auf.

2025 steht die Konferenz unter dem Leitthema:

„Brückenbauen im finanziellen Verbraucherschutz – Gelingt Zusammenarbeit auf Augenhöhe?“

Dabei gehen wir unter anderem folgenden Fragen nach:

  • Welche Formen der Zusammenarbeit stärken ein stabiles und faires Finanzsystem?

  • Können Kooperationen und Selbstverpflichtungen gesetzliche Regulierung sinnvoll ergänzen?

  • Was braucht es, damit Akteur:innen aus Verbraucherschutz und Finanzwirtschaft wirklich auf Augenhöhe agieren können?

  • Welche Rolle spielt Transparenz in der Verständigung über unterschiedliche Handlungslogiken?

  • Und was lässt sich aus der Vergangenheit für eine gerechtere und nachhaltige Zukunft lernen – insbesondere im Hinblick auf finanzielle Bildung und die digitale Transformation?

Themenschwerpunkte der Konferenz:
In interdisziplinären Panels diskutieren wir über finanzielle Bildung, Nachhaltigkeit im Finanzmarkt, Digitalisierung, strukturelle Ungleichheit und Einflussnahme durch Lobbyismus.

Anerkennung für Fachanwält:innen (Bank- und Kapitalmarktrecht)
Die Teilnahme an der Konferenz kann im Rahmen der Fachanwaltsordnung mit 10,5 Stunden angerechnet werden. Entsprechende Veranstaltungen sind im Programm mit FA gekennzeichnet.
Die Fortbildung findet unter der fachlichen Leitung von Stephen Rehmke (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) statt und ist gemäß § 15 FAO anrechenbar.

Über das iff
Das iff engagiert sich seit mehreren Jahrzehnten im finanziellen Verbraucherschutz und hat das Brücken bauen dabei immer als ein zentrales Anliegen verfolgt, indem es Perspektiven aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verbrauchern zusammenbringt. Das Tätigkeitsfeld reicht davon von Forschung und Analysen zu politischer Beratung zu praxisnahen Empfehlungen für Finanzdienstleistern hin zu Öffentlichkeitsarbeit, um über aktuelle Entwicklungen und Problematiken im Finanzbereich zu informieren. Das iff organisiert Konferenzen, Workshops und Tagungen, um den Dialog zwischen verschiedenen Interessengruppen zu fördern.