Hamburg führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte ein. Ziel ist es, damit komplizierte Bargeldabhebungen abzuschaffen – eigentlich ein gutes Ziel, das auch Geflüchteten den Alltag erleichtert, denn sie müssen nun nicht mehr persönlich vor Ort beim jeweiligen Sozialamt erscheinen. Auch die Behörden werden entlastet, denn die bisherige Barauszahlung ist personell aufwendig.

Die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehende Diskussion um Nutzungsbeschränkungen oder Sachzahlungen ist aber gefährlich. Geflüchtete, die vor Krieg und Armut fliehen, werden ihre Entscheidung zur Flucht sicherlich nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder via Bezahlkarte erfolgt. Was man aber wiederum mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verbreitung solcher unbelegten Hypothesen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden.

Es ist zentral, dass die Bezahlkarte so ausgestaltet ist, dass sie einsetzbar ist wie alle anderen Debit- bzw.EC-Karten auch und zwar in allen Geschäften, für jede Dienstleistung und auch eine freie Verfügung über Bargeld ermöglicht. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist zweifellos eine Frage der Gerechtigkeit, da er direkte Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wohlergehen und die Chancengleichheit hat. Finanzielle Inklusion fördert die soziale Integration, indem sie Menschen Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen verschafft. Ein Bankkonto kann den Zugang zu staatlichen Leistungen erleichtern, die Teilnahme am formellen Wirtschaftssystem ermöglichen und die soziale Teilhabe stärken.

Das iff hat hierzu Stellung genommen: