Zinsen

Die EZB hat beschlossen, den Leitzins zum 01.07. auf 0,25 Prozent zu erhöhen. Bei dem zu ändernden Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz gemeint. Er ist von Finanzinstituten zu entrichten, wenn sie sich von der EZB länger als über Nacht Zentralbankgeld (Banknoten und Münzen oder aber ein Guthaben auf dem EZB-Konto) leihen.
In Zeiten knappen Zentralbankgeldes ist der Hauptrefinanzierungssatz auch eine Grundlage für die Verzinsung von Spar- und Fest- bzw. Termingeld. Das ist aber derzeit nicht der Fall. Vielmehr „parken“ die Finanzinstitute die im Rahmen des Einlagengeschäftes zufließenden Gelder bei der EZB und müssen dafür einen Negativzins (Einlagefazilität) zahlen.

Doch viele Banken, insbesondere ausländische Banken, bieten bereits höhere Zinssätze für Festgelder. In einem Artikel für Berliner Zeitung warnt Dr. Duygu Damar, dass Verbraucher:innen beim Festgeld nicht nur auf den Zins achten sollen, sondern auf sämtliche Konditionen, z.B. ob Quellensteuern erhoben werden. Ob und in welcher Höhe diese in Deutschland erstattet werden können, ist vom Land zu Land und je nach dem Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich.

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