Der Finanzausschuss des Kieler Landtags hat am 10.6.2021 im Finanzausschuss über den Antrag der SPD Fraktion zum Thema „Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen“ (Drucksache 19/2712) beraten und im Rahmen einer diesbezüglichen mündlichen Anhörung auch das iff als Sachverständige geladen. Dr. Duygu Damar und Dr. Helena Klinger haben das iff vertreten. Dr. Duygu Damar begrüßt eine Deckelung ausdrücklich: „Die Zinsdeckelung ist zu begrüßen und könnte sich neben einem festzulegenden Referenzzins auch an den Kosten für die Bereitstellung eines Dispositionskredites orientieren, bspw. an den Risiko-, Bearbeitungs- und Eigenkapitalkosten.“ Dr. Helena Klinger verweist darauf, dass „in der Praxis der Zahlungskonten für Verbraucher die Zinseszinsen des Kontokorrents zu einer finanziellen Überforderung und einem daraus resultierenden Überschuldungsrisiko“ beitragen.
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