Lieferkettengesetz

Heute sollte im Bundestag das Lieferkettengesetz zur Abstimmung gebracht werden. Es soll Unternehmen dazu verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die im Gesetz nun vorgesehen Abstufung der Verantwortlichkeit nach Einflussmöglichkeit und Größe des Unternehmens erleichtert zwar die Durchsetzbarkeit des Gesetzes; reduziert aber auch seine Schlagkraft. Auf Wunsch der Unionsfraktion wurde die Abstimmung nun erneut verschoben, um den Gesetzesentwurf so anzupassen, das zusätzliche zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Dies wird die Schlagkraft des Gesetzes erneut mindern.

Gerade weil der nötige Umfang eines Lieferkettengesetztes schwer durchzusetzen sein wird, sowohl in der Exekutive als auch in der Legislative, wird die Einführung von neuen gesetzlichen Regelungen für deutsche Unternehmen nicht ausreichen, um eine faire und nachhaltige Produktion zu erreichen. Um faire und nachhaltige Lieferketten sicherzustellen oder zumindest zu fördern, bedarf es entsprechender Transparenz, Sanktionsmöglichkeiten aber auch wirtschaftliche Anreize.

 

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