​Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zum Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ verweist das iff auf verbleibende offene Punkte und einen dringenden Nachbesserungsbedarf. Anderenfalls werden sich langjährig existierende Probleme der Schuldner nochmals pandemiebedingt verschärfen.

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