Im Rahmen des Projekts sollen die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht werden.

Hierbei werden Struktur und Praxis der Kreditwürdigkeitsprüfung in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Kreditinstitute sowie deren Bewertung untersucht, um festzustellen, ob die Kreditwürdigkeitsprüfung in der Praxis das Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor überfordernden Finanzierungen zu schützen.

Das Projekt erfolgt in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Peter Rott, Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, Jun. Prof. Claire Feldhusen, Prof. Dr. Ulrich Fritsche und Prof. Dr. Ingrid Größl.

Die Erhebungen beginnen im Sommer 2020, im Frühsommer 2021 erfolgt die Übergabe des Schlussberichts an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Helena Klinger.

 

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