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Gestern sind zwei weitere Projekte von Zinsland gescheitert, für die Anleger bedeutet das wohl einen Totalverlust. Dies zeigt erneut: Crowdinvesting dient derzeit hauptsächlich dazu günstiges Risikokapital einzusammeln. Das Nachsehen haben die Kleinanleger.

Von Dirk Ulbricht

Der Anlegerschutz sollte nicht gelockert werden

Gestern sind nun zwei weitere Immobilienprojekte von Zinsland, einem der führenden Crowdinvesting Portale geplatzt. Angesichts dieses erneuten Warnsignals rät Dirk Ulbricht, Leiter des gemeinnützigen instituts für finanzdienstleistungen (iff), dringend von einer Lockerung der bestehenden Informationspflichten für Anleger ab.

Der Projektentwickler ist Pleite gegangen, die schwarmfinanzierenden Verbraucher können ihre insgesamt 1,9 Millionen Euro wohl abschreiben. Auch wenn das Volumen verhältnismäßig klein ist, sollte die Politik aufhorchen. Der Markt wächst rasant, kommt es zu einem Abschwung auf dem Immobilienmarkt, könnten sich vergleichbare Ereignisse häufen.

Eigentlich sollte Crowdinvesting die deutschen Start-Up-Szene stärken. „Crowdinvesting fördert mitnichten innovative Hightech-Firmen. Es geht meist um das Vorgaukeln falscher Sicherheit durch die Werbung mit einem vermeintlichen Immobilieninvestment“, sagt Ulbricht. Die Kleinanleger erwerben aber eben keinen Immobilienbesitz. „Crowdinvesting weist für eine Anlage mit potentiellem Totalausfallrisiko in der Regel eine denkbar schlechte Rendite aus.“, so Ulbricht weiter.

Diese Lockerungen wünscht sich die Branche

Die Branche wünscht sich, dass die Prospekthaftpflicht reformiert wird. Das Wachstum geht der Branche nicht schnell genug, der bestehenden Anlegerschutz stört dabei nur. Das soll sich ändern. Die Höchstanlage für Einzelanlagen soll sich von derzeit 1.000 Euro und bei Selbstauskunft auf 10.000 Euro erhöhen.

Vor allem aber soll es einfacher werden, Kleinanlegern ohne die Erstellung eines teuren Prospektes nach Wertpapierhandelsgesetz Crowdfunding Investitionsprojekte anzubieten. Dazu soll die Ausnahmeregelung, die derzeit für derartige Projekte herrscht, von 2,5 Mio. Emissionsvolumen auf bis zu 8 Mio. Euro erhöht werden. Statt des Prospekts soll eine kurze Wertpapierinformationsbroschüre (WIB) zur Information dienen.

Crowdinvesting: Wunsch und Wirklichkeit

Beim Crowdinvesting sammeln Unternehmer ohne großen Aufwand ohne Vermittler Kapital über Internetplattformen von vielen Anlegern in zum Teil kleinen Beträgen ein. Das soll vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups mit innovativen Ideen zusätzlichen Rückenwind verschaffen. Diese sollen Ausgangspunkt für die wirtschaftliche und technologische Transformation sein. Im Optimalfall entwickeln sich die Unternehmen, die so überhaupt erst entstehen können, zu europäischen Unicorns, d.h. Technologieunternehmen mit einem Marktwert von mehr als einer Milliarde.

Tatsächlich aber sammelt die Branche vor allem Geld für den bereits stark überhitzten Immobilienmarkt ein. Laut der 2017 erschienen Evaluierung der Bundesregierung gehen 2/3 der Anlagen in diesen Bereich. Dabei handelt es sich mitnichten um sichere Anlagen. Der Immobilienmarkt gilt nicht nur der Bundesbank als überhitzt. Zudem bietet die Rechtsform, die am häufigsten zum Einsatz kommt, das Nachrangdarlehen, wenig Schutz. Im Falle einer Insolvenz werden die Besitzer die Crowdfunding Anleger zu allerletzt bedient. In der Regel bedeutet das dann den Totalausfall des investierten Geldes. Mitsprache- und Informationsrechte gibt es bei dieser Rechtsform zudem keine.

Niemand braucht diese Branche

In der jetzigen Gestalt ist die Branche unnötig. Auch in den USA, dem Heimatland der Unicorns entstehen diese „Tiere“ in der Regel nicht durch Crowdinvesting. Es ist Quatsch, dass dies lediglich an der „künstlichen“ Hürde von 2,5 Mio. Euro liegt, bis zu der ein teurer Prospekt vermieden werden kann. Zum einen zeigt auch hier besagte Evaluation, dass kaum ein Projekt sich an dieser Grenze befindet. Zum anderen ist unklar, welche besonderen, bisher nicht erfüllten Investitionsmöglichkeiten damit bedient werden sollten.