Bei der öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ am 08.04.2019 im Finanzausschuss des Bundestages äußerte sich der Direktor des iff, Dr. Dirk Ulbrichtt kritisch zu Crowdinvesting. Es sei riskant, dass sich dabei hauptsächlich auf die ohnehin überhitzte Immobilienbranche konzentriert werde, anstatt neue Unternehmensideen zu finanzieren.
Hier finden Sie die gesamte Stellungnahme.
Dirk Ulbricht merkt darin kritisch an, dass eben jene Teile von Immobilienprojekten an Privatanleger verkauft werden, die von professionellen Investoren aufgrund ihrer Risiken gemieden würden.
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