27.11.2018, Dr. Dirk Ulbricht, Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg e.V. (iff)
In der kommenden Ausgabe der Zeitschrift für das Forderungsmanagement (ZfM) ist die Langfassung eines von Prof. Dr. Walter Krämer von der Universität Karlsruhe erstellten Gutachtens zur Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) „Evaluierung der inkasso-rechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (iff 2018) erschienen (Krämer 2018). (Anmerkung: Grundlage dieses Beitrags ist eine vorab vom Auftraggeber, dem Bund Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU) zur Verfügung gestellte Version des Gutachtens).
Krämer geht darin in drei Abschnitten auf die Studienergebnisse ein:
- Momentaufnahmen versus Trends
- Verzerrte Stichproben
- Suggestive Fragebögen
Fazit: Herr Krämer konzentriert sich auf Punkte, die gegenüber dem, durch die Studie belegten, bestehenden Handlungsbedarf nachrangig erscheinen und übersieht zu dem, dass diese nicht Bestandteil des (im Gutachten beschriebenen) Auftrages sind. Zudem begutachtet er beinah ausschließlich die offensichtlichen „Schwachpunkte“, d.h. die Ergebnisse, die bereits von den Autoren des iff-Berichts mit Einschränkungen versehen waren.
Ein wesentlicher Kritikpunkt, der Mangel an Repräsentativität, macht er konkret an dem Fehlen einer repräsentativen Stichtagserhebung fest. Diese ist tatsächlich aber bereits in der Studie enthalten und wurde scheinbar von Krämer übersehen.
Zudem kritisiert Krämer das Nutzen von Suggestivfragen mit dem Hinweis, Alternativen, die mit „Ja“ zu beantworten seien, würden tendenziell eher gewählt. Bei seinen Ausführungen lässt er außer Acht, dass es sich dabei nicht um eine Meinungsumfrage an die Allgemeinheit, sondern um eine Erhebung bei Fachexperten handelt und diese, im Übrigen nicht durch Quellen belegten, Erkenntnisse nicht übertragbar sind.