Schuldnerberatung und sozialanwaltlicher Ansatz

Von Prof. Dr. Ulf Groth, Institut für Weiterbildung (IfW) und Hochschule Neubrandenburg

Das 9. Schlaglicht zur Überschuldung von Prof. Dr. Ulf Groth in der Reihe des instituts für fnanzdienstleistungen e.V. (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus beschäftigt sich mit einer überraschenden Ursache von Überschuldung – der nicht Inanspruchnahme sozialer Leistungen. Die meisten Überschuldeten sind überschuldet, weil sie zu wenig Einkommen haben, nicht, weil sie übermäßig hohe Ausgaben haben. Häufig ließe sich das auf einfache Weise ändern. „Den Haushalten wird dringend benötigtes Geld zum Überleben vorenthalten!“, sagt Groth.

Denn in einigen Jobcentern liegt die erfolgreiche Widerspruchsquote bei über 50%. Das bedeutet, dass in einer erheblichen Anzahl von Fällen zustehende Leistungen nicht erfolgten. Daher muss Schuldnerberatung auch als Sozial- bzw. Sozialrechtsberatung verstanden werden. Das heißt, sie sollte dafür sorgen, dass die Menschen die Unterstützung kriegen, auf die sie so dringend angewiesen sind – und auf die sie einen Anspruch haben. Denn Haushalte, denen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung steht, müssen häufiger auf einen Kredit zurückgreifen als Besserverdienende.

Laut Statistischen Bundesamt ist der höchste Anteil der beratenen Personen in der niedrigsten Einkommensklasse zu finden, das heißt, sie haben ein Monatseinkommen von weniger als 900 Euro zur Verfügung. Wie auch der jährlich erscheinende Überschuldungsreport des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) zeigt, hängen Überschuldung und Einkommensarmut zusammen. Vor allem alleinerziehende Mütter, Paare mit Kind und Personen unter 20 Jahren sind in dieser Einkommensklasse vertreten.