Das Handelsblatt berichtet am 27.05.2018 über die Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken des instituts für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Wir sind der Meinung, dass hier unbedingt etwas passieren muss, denn auch bei Kleinstbeträgen und geringem Betreibungsaufwand wird hier massiv Druck durch die Inkassounternehmen gemacht. „So kann bereits eine Forderung über einen Euro mit dem ersten Inkassoschreiben auf 71,20 Euro anwachsen“, sagt Dirk Ulbricht vom iff.

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