Nach langem Vorlauf konnte die iff Evaluation des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken (GguG) nun abgeschlossen werden. Birgit Vorberg Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Mitglied von Inkassowatch kommentiert in ihrem Überschuldungschlaglicht die Ergebnisse. Das Ziel des GuG Inkassokosten zu begrenzen und transparenter zu machen, wird in der Praxis ins Gegenteil verkehrt. „Der Markt der Inkassodienstleistungen gegenüber Verbrauchern hat sich so für manche Konzerne zu einem lukrativen Wirtschaftszweig entwickelt“, so Vorberg. Die Unternehmen machten sich die weiterhin bestehenden Regelungslücken und Unklarheiten zu Nutze. Der Gesetzgeber sei daher aufgerufen, endlich unmissverständliche Kostenbegrenzungen für die Ersatzpflicht des Verbrauchers in Bezug auf Inkassokosten zu schaffen und eine effektive Aufsicht zu installieren.
Forderungsinkasso gegenüber Verbrauchern: Der Gesetzgeber ist weiterhin dringend gefragt!
02.05.2018 | iff-news, Inkasso, Überschuldung