BMJV veröffentlicht P-Konto-Studie des iff
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die iff-Studie zum P-Konto veröffentlicht (siehe auch die Meldung des BMJV).
Das BMJV hat das iff im Jahr 2013 mit der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 beauftragt. Die Studie wurde später noch um einen Fragenkatalog des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erweitert und der Schlussbericht am 16. Februar 2016 veröffentlicht.
Das P-Konto hat sich zwar grundsätzlich bewährt, wünschenswert wären jedoch noch Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf Ansparmöglichkeiten für Verbraucher mit P-Konten sowie der Bescheinigungspraxis und dem Pfändungsschutz debitorischer Konten.
Eine Kurzfassung des Schlussberichts sowie die Langfassung sind als Download auf der Website des BMJV verfügbar.