Die Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen haben am 24. April 2015 einen Bericht zur aktuellen Praxis und zu Missständen bei Restschuldversicherungen veröffentlicht. Banken verstecken ihre Zinsforderungen in Kick-Back-Provisionen unsinniger Restkredit­versicherungen, die sie gerade den Schwächsten aufzwingen. Im Effektivzins müssen sie dies bisher nicht angeben, so dass sie auch noch als günstige Anbieter erscheinen. Schuldet man zudem noch mehrmals um, so ist die Provision jeweils verloren und die verdienten Zinsen der Banken gehen in schwindelerregende Höhen. Seit dem 1. Januar 2013 müssen Restschuldversicherungskosten – bei denen die Bank nicht nachweisen kann, dass der Verbraucher sie freiwillig übernommen hat – im Effektivzins berücksichtigt werden (Umkehrschluss aus § 6 Abs. 3 Nr. 4 PAngV). Tun die Banken dies nicht, so vermindert sich der geschuldete Zins.

In der Presse (z. B. Süddeutsche Zeitung) sind dagegen Artikel erschienen, die das Ganze auf ein Problem der Transparenz der Kosten reduzieren und zudem Hypotheken­kredite, wo solche Produkte nicht verkauft werden, mit Ratenkrediten, wo die schlimmsten Auswüchse zu beobachten sind, durcheinander geworfen wurden. Es stellt aber einen systematischen Betrug dar, wenn eine Bank eine Versicherung zwingt, ein Produkt zu entwerfen, dessen einziger Zweck es ist, die Kreditsumme der Bank zu erhöhen (Vorauszahlungs­pflicht der Prämien) und Zinsen darin als Provisionen zu verstecken. In anderen Ländern hat man dies inzwischen verstanden.