Dieses Jahr liegt der Schwerpunkt auf bedarfsgerechten Produkten und den politischen Forderungen an die nächste Regierung. Dafür stellen sich auf dem Plenum Nr. 3 Bundestagsabgeordnete von (fast) allen Parteien der Diskussion mit Vertretern der Verbraucherverbände und Schuldnerberater. Die Umsetzung von Verbraucherschutz auf Aufsichtsebene, der sinnvolle Schutz von Verbrauchern, Fehler in der Altersvorsorge und Modelle aus anderen EU-Staaten, Fragen zur InsO-Reform und dem P-Konto, aktuelle Probleme bei der Immobilienfinanzierung sowie Fragen zur Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und zu Social Media sind weitere Themen. Die integrierte Fortbildung für Rechtsanwälte in Kooperation mit der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) widmet sich dieses Jahr den Problemen auf dem grauen Kapitalmarkt und unternehmerischen Beteiligungen. International wird auf der Finanzdienstleistungs-Konferenz neben der Altersvorsorge das Thema Provisionsverbot und der Einführung der Honorarberatung in anderen EU-Staaten diskutiert und mit einem Vertreter der Europäischen Kommission über Basic Bank Accounts und Basisprodukte auch in anderen Bereichen diskutiert.

Um auf die aktuellen Probleme und den Handlungsbedarf der Politik einzustimmen, befindet sich im Anhang eine Auswertung eines Stimmungsbildes der letzten Konferenz. Wir werden dieses Jahr sehen, ob wir bei diesen Fragen zu Altersvorsorge, Dispozinsen und politischem Handlungsbedarf innerhalb des letzten Jahres weitergekommen sind. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wurde letztes Jahr auf der Konferenz von der Mehrheit als verbesserungswürdig angesehen bzw. eine grundsätzliche Veränderung verlangt. Bezüglich der Dauer der Wohlverhaltensphase bei einer Verbraucherinsolvenz ließ sich dagegen kein Trend bei den gegebenen Antworten erkennen. Ob sich die Finanzberatung seit der Finanzkrise verbessert oder verschlechtert hätte, wurde ebenfalls sehr gemischt beurteilt. Ein klarer Trend war dagegen bei den Dispozinsen erkennbar: mehr als zwei Drittel der Teilnehmer sahen diese als zu hoch an. Bei der Frage, was die Politik für einen besseren Verbraucherschutz angehen sollte, entfielen die meisten Stimmen auf eine verschärfte Haftung der Anbieter.

Die Verteilung der Antworten zeigte, dass Anbieter, Verbraucherschützer und Schuldnerberater durchaus bei ihren Antworten differenzierten und unterschiedliche Positionen vertraten – ein gutes Zeichen für die Ziele der Konferenz, eine sachliche Diskussion zu ermöglichen, und ein guter Gradmesser, welche Themen von allen unterschiedlichen Gruppen als verbesserungswürdig angesehen werden. So haben auch Anbieter Dispozinsen zum Teil als zu hoch angesehen, Schuldnerberater wiederum die jetzige Dauer der Wohlverhaltensperiode teilweise für beibehaltenswert bezeichnet. Bei der Politik zeigte sich dagegen deutlich, dass Vertreter der Anbieterseite vor allem auf Finanzielle Allgemeinbildung in Schulen und die Eigenverantwortung der Verbraucher setzten, während Schuldnerberater sowie Rechtsanwälte die Haftung verschärfen wollten und Verbraucherschützer sich verstärkt für einen Finanzmarktwächter aussprachen.

Wir freuen uns als Institut für die breite Unterstützung durch die Verbraucher- und Schuldnerberatungsverbände und hoffen auf eine angeregte Diskussion am 6./7. Juni 2013 in Hamburg. Weitere Themen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.