Referentenentwurf vom 7. Dezember 2011

Das Insolvenz­rechts­portal „Heymanns insolvenzrecht.de” hat am 16. Januar 2012 einen Referenten­entwurf des Bundes­justiz­ministeriums zur Änderung des Verbraucher­insolvenz­rechts veröffentlicht, der weiter unten zum Download bereitsteht. Der Entwurf datiert bereits vom 7. Dezember 2011 und ist offiziell nicht auf der Seite des Bundes­justiz­ministeriums zu finden. Der Entwurf enthält die bereits von Justiz­ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigten Änderungen insbesondere zur Halbierung der Wohlverhaltens­phase bei einer Mindestquote in Höhe von 25 Prozent, die wir bereits mehrfach kommentiert haben. Der Entwurf führt in seiner Begründung dazu aus:

„Der Gesetzentwurf führt für alle natürlichen Personen erstmals die Möglichkeit ein, die Dauer der Restschuldbefreiung von derzeit sechs Jahren auf drei Jahre zu verkürzen. Voraussetzung für diese Verkürzung ist, dass der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote von 25 Prozent erfüllt. Zugleich hat der Schuldner we­gen § 53 der Insolvenz­ordnung (InsO) vorab die Kosten des Verfahrens zu berichtigen. Gelingt es dem Schuldner nicht, die Mindest­befriedigungs­quote zu erreichen, so kann er zumindest, sofern er die Verfahrenskosten begleicht, die Wohlverhaltens­periode auf fünf Jahre verkürzen. Kann der Schuldner nicht einmal diese Kosten aufbringen, bleibt es bei der derzeitigen Restschuld­befreiungsdauer von sechs Jahren. Mit diesem Konzept stellt der Gesetzentwurf einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldner an einem baldigen ‚fresh start‘ und den Interessen der Gläubiger an einer möglichst umfassenden Befriedigung ihrer Forderungen her.”

Erste Kritik der Schuldnerberatung

Inzwischen gibt es erste kritische Kommentare aus der Schuldnerberatung zu diesem, bislang anscheinend nicht autorisierten, Entwurf. Die Kritik richtet sich zum einen gegen die auf einer Quote basierenden Differenzierung bei der Restschuld­befreiungs­dauer, die vermögenslose Schuldner gegenüber Schuldnern mit Restvermögen ohne sachlichen Grund benachteiligte. Kritisiert wird zum anderen, dass die geplanten Änderungen beim außergerichtlichen Einigungsversuch in einigen Bundesländern zu einem Wegfall der Landesfinanzierung der Insolvenzberatung führen könne. Wir stellen den Kommentar von Tim Sommer vom IHV Insolvenzhilfeverein Wilhelmshaven/Ostfriesland e.V. unten zum Download bereit.