Dem Institut für Finanzdienstleistungen liegt ein Fall vor, in dem die Santander Consumer Bank AG einem Ehepaar, dass über einen Autohändler einen Darlehensvertrag mit der Santander Consumer Bank AG abgeschlossen hatte, das Darlehen verweigerte, weil die Kunden die Restschuldversicherung im Nachhinein widerrufen hatten.

Lockvogelangebote nur mit Restschuldversicherung

Der Autohändler hatte dem Ehepaar die Finanzierung eines PKWs in Höhe von 20.000 Euro zu 3,99 % p.a. für 36 Monate angeboten. Mit im Angebot war eine Restschuldversicherung im Wert von 841 Euro, die „freiwillig” war und innerhalb von 30 Tagen getrennt widerrufen werden konnte.

Das Ehepaar unterschrieb am 11. Februar 2008 den Darlehensvertrag. Am 9. März 2008 widerriefen die Eheleute die Restschuldversicherungsvereinbarung. Der PKW wurde vom Händler an die Eheleute ausgeliefert. Als der Händler das Geld für den PKW von der Santander Consumer Bank nicht erhielt, fragte er bei der Bank im Mai nach. Die Antwort der Bank an den Händler: Da die Restschuldversicherung widerrufen wurde, würden sie den Vertrag so nicht akzeptieren.

Auf Nachfragen des Ehemannes bei Santander wurde der Darlehensvertrag gefunden, aber die Auszahlung weiterhin verweigert. „Verklagen Sie uns doch”, war das letzte Wort der Santander Bank. Bei einem folgenden Anruf war das Aktenzeichen des Darlehensvertrages schon nicht mehr auffindbar. Die Eheleute waren aus dem bankeigenen System entfernt worden.

Irreführung der Kunden mit System?

Juristisch fühlt sich Santander sicher, denn sie behält sich die schriftliche Annahme des Darlehensvertrages in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die schriftliche Annahme des Darlehensvertrages ist nicht erfolgt. Fast vier Wochen lang nach Unterschrift der Eheleute unter den „Darlehensvertrag” passierte gar nichts.
Es stellt sich die Frage, ob die Santander Consumer Bank gezielt mit dem Zusenden der Annahme des Darlehensvertrages bis zum Verstreichen der Widerrufsfrist wartet. So kann sie sicher sein, dass die Restschuldversicherung nicht mehr gekündigt werden kann.

Bei derartig niedrigen Zinsen von 3,99 %, die unter dem Refinanzierungszinssatz der EZB liegen, verdient eine Bank vor allem an der Restschuldversicherung. Wird die Restschuldversicherung zur Pflicht gemacht, müsste sie im effektiven Jahreszins angegeben werden. Der Zins würde sich damit auf das Doppelte erhöhen.

Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsbehörden und Verbraucherverbände sollten nachhaken: Wie viele Verbraucher haben in den letzten Monaten bei der Santander Consumer Bank AG das Angebot von 3,99 % p.a. effektiver Jahreszins ohne eine Restschuldversicherung erhalten – wir vermuten: kein einziger Kunde.