"KEINER WÄSCHT WEISSER"

So titelte der leider verstummte Schweizer Kantonsrat Jean Ziegler in seinem Bestseller. Die Schweiz lebt seit über 100 Jahren vor allem auch von den Renditen, die ihr die Fluchtvermögen der Nazis, Potentaten wie Bokassa oder „Papa Doc” oder einfach Steuerhinterzieher aus der ganzen Welt bescheren. Allein die beiden Großbanken verwalten mit 4 Billionen € mehr Geldvermögen, als alle Bürger der Bundesrepublik zusammen besitzen. Ratschläge von Wirtschaftskanzleien lesen sich dann verblümt so:

„Deutsche Unternehmer müssen Vorsorge treffen, um nicht die Opfer der verfehlten Politik zu werden. Der Königsweg ist die Verlagerung des Unternehmens bzw. die Verlagerung von Betriebs-/Produktionsteilen ins steuergünstige Ausland.”

Dabei ist die Schweiz nicht profitabler als die meisten anderen Länder. Sie zieht das Kapital dadurch an, dass sie dafür weitgehende Steuerfreiheit sowie das sog. „schweizer Bankgeheimnis” beschert. Deshalb blockiert sie zur Zeit auch noch die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung in der EU.

Die sog. einfache Steuerhinterziehung in Deutschland, wonach gem. §370 Abgabenordnung mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer das Finanzamt täuscht „und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.”, ist in der Schweiz nicht strafbar und, darum geht es hier, bei deren Aufdeckung und Verfolgung hilft die Schweiz nicht mit.

Viele Bürger und ein verrücktes amerikanisches Ehepaar, das es auf unsere Titelseiten geschafft hat, weil es sich zu aller Freude seit Jahren in seinem Haus verbarrikadiert, finden Steuern ohnehin Raub des Staates. Sie finden es aber nicht räuberisch, wenn sie die „fremden” Straßen benutzen, die Polizei rufen, wenn sie Hilfe brauchen, auf reines Trinkwasser pochen oder ihre Kinder zur Schule schicken. Dass ein Teil des Einkommens schon bei seiner Entstehung der Gemeinschaft gehört, wird nicht klar, weil es zuerst an die Bürger ausgezahlt wird, die es sozusagen treuhänderisch weiterzuleiten haben. Die Arbeitnehmer und Rentner tragen diese Verantwortung mit, gerade die reichsten Selbständigen und Kapitalbesitzer muss man mit der Polizei und Strafen dazu jagen. (weshalb die Idee, Geld beim verausgaben (dann aber bitte progressiv nach der Höhe der Ausgaben zu besteuern also die Mehrwertsteuer zur alleinigen Steuer zu machen, etwas für sich hat.)

MITTÄTERSCHAFT

Solche eingeschränkte Rechtshilfe gibt es häufiger, um seine Bürger vor der Willkür fremder Staaten zu schützen. Bei der Schweiz ist es aber etwas anders. Die Schweizer Banken und ihr Staat ist Mittäter der Steuerhinterziehung in Deutschland, weil es ja für die Strafbarkeit ausreicht, dass man die „Steuervorteile für einen anderen” erreicht, wenn man sie nicht sogar als Täter einstuft, weil sie letztlich an den Steuerflüchtlingen mitverdienen. An ihrer Absicht, die Steuerhinterziehung in anderen Ländern zu fördern besteht auch kein Zweifel. Zwar hat Schaffhausen gerade den Einheitsniedrigtarif für Steuerflüchtlinge wieder abgeschafft aber die Praxis in der Schweiz der Besteuerung von Großvermögen soll dahin gehen, dass teilweise das Vermögen mit dem fünffachen Wert des Wohnsitzhauses in der Schweiz pauschaliert wird, also Bill Gates dort vielleicht ein paar Millionen zu versteuern hätte.

Warum in Deutschland die Arbeitnehmer brav ihre Milliarden beim Fiskus abliefern, während die gesamten Billionen an Geldvermögen zwar ca. 200 Mrd. € jährliche Erträge bringen, von denen knapp die Hälfte dem Fiskus gehören, gleichwohl aber nur ca. 13 Mrd. € abgeliefert werden, liegt daran, weil der Staat bisher den Arbeitnehmern gläserne Taschen verordnet hat und sie an der Quelle, also beim Arbeitgeber besteuert, während er bei den anderen auf deren Ehrlichkeit „vertraut”. Dass er dabei auf Sand gebaut hat, zeigen die Ergebnisse, an denen die Quellensteuer (die den Vermögenden erst einmal die Hälfte der Steuern schenkt (25% statt 42%) nicht viel ändern wird, weil sie nur einen Bruchteil des Geldvermögens erfassen wird und vor allem die Vermögen im Ausland weiter unangetastet lässt.

STEUERZIEHER ALLER LÄNDER FÜHLEN SICH ALS SCHWEIZER

Bei der Schweiz geht es aber um Vermögen, von denen man allgemein schon weiß, dass es Steuerhinterziehung ist. Sie sind also schon aufgedeckt, es fehlen nur die Beweise. Die Schweiz schützt dabei als Mittäter nicht ihre Bürger sondern sich selber bei kriminellem Handeln. Das wird weltweit weitgehend toleriert, denn die meisten Steuerhinterzieher der Welt fühlen sich als Schweizer Bürger, weil die Schweiz ihre beste Interessenvertretung ist. Sie sorgen in ihren Heimatländern mit einer nicht unbeträchtlichen Macht dafür, dass der 7,5 Millionen Bürger-Staat in den Alpen weiter als Spezialist für Steuerhinterziehung so verhalten kann.

DER UNSINN MIT DER EINFACHEN STEUERHINTERZIEHUNG

Nun legen die Beteiligten Wert darauf, dass die Schweiz ja bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung („arglistigem Betrug”) durchaus Rechtshilfe leiste. Mit den schweren Fällen ist es aber so eine Sache. Es gibt keinen schweren Diebstahl, schwere Körperverletzung, schwere Brandstiftung ohne einfachen Diebstahl, Körperverletzung oder Brandstiftung. Das muss also zuerst bewiesen werden. Wer „aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangte” oder seine Möglichkeit als „Amtsträger” einsetzt oder Beamte dafür besticht, dem muss zunächst nachgewiesen werden, dass er überhaupt steuerpflichtiges Vermögen hat. Wer „arglistig betrügt” muss damit eine einfache Steuerhinterziehung begangen haben.

Ob das zutrifft, dass wissen nur die Schweizer Banken. Fragt die deutsche Staatsanwaltschaft dort nach, so trifft sie auf stolzes Schweigen, denn auf das Bankgeheimnis ist man „stolz”.

SCHMIERGELDER FÜR PANZER IN DER SCHWEIZ SICHER

Jetzt geht die Schweiz sogar noch einen Schritt weiter. Die Staatsanwaltschaft weiß, dass Schmiergeldzahlungen wie hier für Panzer wie üblich auf Schweizer Konten fließen. Da Schmiergeld in unserer freien Marktwirtschaft meist nicht strafbar ist kann man die Täter häufig nur über den Umweg der Steuerhinterziehung belangen, denn immerhin scheuen sie das Licht der Öffentlichkeit und damit auch des Fiskus. Nun hatte die Staatsanwaltschaft von der Schweiz Rechtshilfe verlangt und dabei treu die Voraussetzungen der schweren Steuerhinterziehung nachgewiesen. Buchstabengetreu wurde dann auch Rechtshilfe erstattet.

SCHWEIZER ADMINISTRATION ALS DEUTSCHES OBERSTES GERICHT?

Jetzt aber geht die Schweiz hin und spielt sich zum bundesrepublikanischen Richter auf. Es liege kein schwerer Fall vor, weil die deutschen Finanzbehörden deshalb nicht getäuscht werden konnten, weil sie es schon wussten. Deshalb dürften die deutschen Gerichte das bereits bereitgestellte Beweismaterial nicht benutzen. Im Klartext heißt dies, dass die deutschen Gerichte, selbst wenn sie alle Beweise zusammen haben, von der evtl. rückwirkenden Entscheidung der Schweiz abhängig sein sollen, ob nun bestraft werden darf oder nicht.