Das iff hat in der Presse gefordert, dass Politiker oder Fernsehmoderatoren, die ohne eigene Kompetenz mit ihrem Namen für hohes Honorar für dubiose Produkte des grauen Kapitalmarktes werben, haften sollten, wenn der Rat offensichtlich falsch war.

LANDGERICHT POTSDAM VERURTEILT EX-SENATOR WEGEN MSF-FONDS

Laut Financial Times vom 28.06.2006 hat das Landgericht Potsdam den ehemaligen Berliner Senator Walter Rasch nach FTD-Informationen zu Schadensersatz von rund 14.610 Euro plus Zinsen an einen Kleinanleger verurteilt. Laut der 10. Zivilkammer des Gerichts war der Verkaufsprospekt für den als "Politikerfonds" bekannt gewordenen MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I fehlerhaft.

Rasch sei zwischen 2003 und 2005 alleiniger Vorstand der Deutsche Portfolio Management AG – der Komplementärin des MSF Vermögensfonds – gewesen, heißt es in dem Urteil, das der FTD vorliegt. Somit sei er für den Prospekt mitverantwortlich. Sein Rechtsanwalt Ulf Schillhorn legte Berufung ein. Laut dem Gericht bestehen beispielsweise Bedenken, dass die Kosten für die Verwaltung hinreichend deutlich gemacht wurden.

Zudem habe der Prospekt eine Risikostreuung der Investitionen beschrieben, die nicht erfolgte. Es ist das erste Urteil gegen den Ex-Senator. "Ich gehe davon aus, dass es Signalwirkung hat", sagte Rechtsanwalt André Tittel, der etwa 30 Klagen gegen Rasch führt. Im Schnitt geht es dabei um Summen von 6000 bis 7000 Euro. Angelockt durch Prominente wie Rasch und den früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz, der für das Produkt warb, zahlten Anleger ab 2003 insgesamt 43,4 Mio. Euro ein. Im Jahr 2005 wurde jedoch das Insolvenzverfahren für die Gesellschaft eröffnet.

RECHTSANWÄLTE WOLLEN WEITERE KLAGEN EINREICHEN

Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei KTAG hat die Kanzlei das erste Mal gegen einen Politiker wegen seiner Funktion im Zusammenhang mit einer Geldanlage vor Gericht einen Schadensersatz für den Kunden durchgesetzt. Danach muss Ex-Senator Rasch einen Anleger entschädigen, der Fondanteile der MSF Master Star Fund erworben hatte. Siehe zum MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I die iff-Meldung vom 10.5.2006, in der in diesem Zusammenhang die Schadensersatzpflicht von Politikern, die für Geldanlagen werben, gefordert wurde.

In der Pressemitteilung der KTAG vom 28. Juni 2006 heißt es weiter:

„Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da eine Reihe von prominenten Persönlichkeiten vor allem aus der Politik für die Anlage geworben hatten. In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund. … Für den „Promifonds” sollten bei Anlegern bundesweit 200 Millionen Euro eingesammelt werden. Neben einer Steuergutschrift von 81 Prozent auf das eingezahlte Kapital sollten bei einer Laufzeit von 30 Jahren gut zehn Prozent Rendite herausspringen, was einem Vielfachen einer gängigen Festgeldanlage entsprochen hätte. Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen im vergangenen September die Geschäfte untersagte, waren von rund 7.000 Anlegern bereits knapp 44 Millionen Euro eingesammelt worden. Rechtsanwalt André Tittel: „Der Insolvenzverwalter fand gerade noch etwas mehr als fünf Millionen in der Fondskasse.”"